Entdecken Sie meine Leistungen als Anwalt für Strafrecht in Frankfurt. Von der Beratung bis zur Vertretung biete ich umfassende Unterstützung, zugeschnitten auf Ihren individuellen Fall. Ihre Rechte sind bei mir in besten Händen.
Im Bereich des allgemeinen Strafrechts biete ich umfassende Beratung und Vertretung für eine Vielzahl von Delikten an. Ob Sie eine Strafverteidigerin in Frankfurt benötigen oder auf der Suche nach Opferhilfe sind – jeder Fall wird mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion behandelt. Es ist mein Ziel, die besten rechtlichen Lösungen für meine Mandanten zu finden, indem ich jeden Aspekt des Falles gründlich analysiere und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickle.
Opfer von Straftaten benötigen nicht nur emotionale, sondern auch juristische Unterstützung. Ich biete umfassende Beratung und Vertretung für Opfer, Nebenkläger und Zeugen. Dabei steht der Schutz und das Wohl meiner Mandanten im Vordergrund. Durch meine engagierte Arbeit als Strafverteidigerin in Frankfurt möchte ich sicherstellen, dass Ihre Rechte und Interessen effektiv vertreten werden.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Feld. Ich bringe fundiertes Wissen und jahrelange Erfahrung in diesem Bereich mit, um sicherzustellen, dass meine Mandanten die bestmögliche Vertretung in Sachen Drogenbesitz, -handel oder -produktion erhalten. Jeder Fall wird individuell betrachtet und mit größter Präzision angegangen
Im Verkehrsstrafrecht geht es oft um weitreichende Folgen für den Betroffenen. Sei es wegen Alkohol am Steuer, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr: Ich setze mich für Ihre Rechte ein und arbeite daran, das bestmöglichste Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
Auch im Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihr Recht effektiv durchzusetzen. Ordnungswidrigkeiten können unerwartete Konsequenzen haben. Ich berate und vertrete Mandanten, die mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister oder anderen Sanktionen konfrontiert sind. Aber auch Ordnungswidrigkeiten in anderen Bereichen werden von mir mit großem Engagement bearbeitet.
Wenn Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, bin ich bereit, Sie kompetent und engagiert zu vertreten. Mein Ansatz in der Pflichtverteidigung ist stets, eine optimale rechtliche Lösung für meine Mandanten zu finden und ihre Rechte konsequent zu schützen, egal wie komplex der Fall sein mag.
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Rechtliche Grundlage für die Berechnung des Honorars ist dabei das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In Übereinstimmung mit dem RVG biete ich Ihnen eine strafrechtliche Erstberatung zum Festpreis von 250 € (zzgl. MwSt.) an. Diese wird im Fall der Mandatserteilung mit meinem Gesamthonorar verrechnet. Damit ermögliche ich Ihnen eine erste und wichtige Positionsbestimmung bei voller Kostentransparenz.
Für die weitere Beratung und Vertretung ist neben der Vergütung nach RVG auch eine Honorarvereinbarung (z.B. nach Stunden oder als Pauschale) möglich. Diese ist in der Praxis oft für beide Seiten berechenbarer und transparenter. Zur Deckung der Unkosten meines sofortigen Tätigwerdens berechne ich in der Regel einen Vorschuss.
Gerne kümmere ich mich auch um die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung!
ADRESSE
Querstr. 4
60322 Frankfurt am Main
ÖFFNUNGSZEITEN